Leitfaden zur Verrechnung der Klinischen Psychologie als Kassenleistung
Sie suchen klare Infos zur neuen Regelung für Klinische Psychologie als Kassenleistung in Österreich? Hier sind Sie richtig! Wir erklären Ihnen die Schritte zur Verrechnung, das Vorgehen und wieviel Klienten zurückerstattet bekommen – alles leicht verständlich auf den Punkt gebracht.
Schritt-für-Schritt zur Verrechnung
- Vorliegen einer Diagnose: Stellen Sie sicher, dass eine Diagnose (psychische Befindensstörung – ICD-10 / ICD-11 Diagnose) vorliegt, da diese die Grundlage für die Kassenabrechnung ist.
- Eintragung in der Liste der Klinischen PsychologInnen: Überprüfen Sie, dass Sie in der Liste der Klinischen Psychologen eingetragen sind, um die Anerkennung durch die Krankenkassen zu gewährleisten. Diese Liste finden Sie hier.
- Die Klinisch-psychologische Behandlung muss gemäß § 22 Abs. 3 Z 1 des Psychologengesetzes erfolgen und als notwendige Krankenbehandlung im krankenversicherungsrechtlichen Sinne anerkannt sein, damit sie mit der Kassa abgerechnet werden kann.
- Ärztliche Bestätigung: Eine ärztliche Bestätigung muss vor der zweiten klinisch-psychologischen Sitzung eingeholt werden, um den Anspruch auf Kostenerstattung zu ermöglichen. Das Formular für die ärztliche Bestätigung kann hier heruntergeladen werden.
- Die ersten 10 Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Klienten können die ersten 10 Sitzungen bei der jeweiligen Krankenkasse gemeinsam mit der Honorarnote, einer Zahlungsbestätigung und dem ärztlichem Befund einreichen.
- Antrag auf weitere Behandlungen: Ab der 11. Behandlung ist jedoch eine Bewilligung der klinisch-psychologischen Behandlung notwendig, um eine weitere Rückerstattung einholen zu können. Dazu muss ein spezieller Antrag vom jeweiligen Klinischen Psychologen / Psychologin ausgefüllt und durch die Patientin / den Patienten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dieses Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Ablauf der Kostenrückerstattung bei der ÖGK
Bei der ÖGK können die Honorarnoten, inklusive der Zahlungsbestätigungen und dem ärztlichen Befund ganz einfach online eingereicht werden (unter dem Punkt “Rechnung einreichen”). Wichtig: Die Honorarnoten müssen von den Klienten selbst eingereicht werden!
Nachfolgend wird gezeigt, welche Informationen bei der ÖGK angegeben werden müssen.
- Der erste Schritt erfordert die Angabe des Datums des Behandlungsbeginns (= Datum der ersten Einheit).
- Im nächsten Schritt müssen alle erforderlichen Unterlagen als Beilagen hochgeladen werden. Das sind die Rechnung, die Zahlungsbestätigung, sowie die ärztliche Bestätigung.
- Der auf der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag muss eingetragen werden.
- Fachgebiet (= Klinische Psychologie), Vorname, Nachname und Postleitzahl des Klinischen Psychologen / Psychologin müssen angegeben werden.
- Danach können noch die eigenen Kontodaten (des Klienten) angegeben werden, auf welche die Kosten rückerstattet werden sollen.
- Fertig!
Ablauf der Kostenrückerstattung bei der SVS
Bei der SVS können die Honorarnoten, inklusive der Zahlungsbestätigungen und dem ärztlichen Befund ebenso ganz einfach online eingereicht werden (unter dem Punkt “Rechnung einreichen”). Wichtig: Die Honorarnoten müssen von den Klienten selbst eingereicht werden!
Nachfolgend wird gezeigt, welche Informationen bei der SVS angegeben werden müssen.
- Bei der SVS müssen lediglich alle erforderlichen Unterlagen als Beilagen hochgeladen werden. Das sind die Rechnung, die Zahlungsbestätigung, sowie die ärztliche Bestätigung.
- Danach können noch die eigenen Kontodaten (des Klienten) angegeben werden, auf welche die Kosten rückerstattet werden sollen.
- Fertig!
Kassenleistung: Höhe der Rückerstattung
Abhängig von der Krankenkasse werden unterschiedliche Beträge rückerstattet.
Die ÖGK leistet folgenden Kostenersatz:
- Einzelsitzung 60 Minuten: 33,70 €
- Einzelsitzung 30 Minuten: 19,30 €
- Gruppensitzung pro Person (max. 10 Personen) 135 Minuten: 20,50 €
- Gruppensitzung pro Person (max. 10 Personen) 90 Minuten: 12,10 €
- Gruppensitzung pro Person (max. 10 Personen) 45 Minuten: 8,50 €
- Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 100 Minuten: 60,10 €
- Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten: 42,70 €
Das offizielle Dokument der ÖGK mit allen Detail-Informationen können Sie hier herunterladen.
Die SVS leistet folgenden Kostenersatz:
- Einzelsitzung ab 50 Minuten: 45,00 €
- Einzelsitzung ab 25 Minuten: 26,26 €
- Gruppensitzung pro Person (max. 10 Personen) ab 90 Minuten: 15,01 €
Diese Beträge gelten bis zu einem Maximalbetrag von 80% der entstandenen Kosten. Das Original-Dokument finden Sie hier.
Die BVAEB leistet folgenden Kostenersatz:
- Einzelsitzung ab 100 Minuten: 93,10 €
- Einzelsitzung ab 50 Minuten: 46,60 €
- Einzelsitzung ab 25 Minuten: 27,10 €
- Gruppensitzung ab 90 Minuten: 15,60 €
- Gruppensitzung ab 45 Minuten: 10,90 €
- Familiensitzung (mindestens 3 Personen) ab 100 Minuten: 83,40 €
- Familiensitzung (mindestens 3 Personen) ab 50 Minuten: 59,30 €
Anträge automatisch Erstellen
Mit unserer Praxis-Software für Klinische PsychologInnen können Sie das vier-seitige Antragsformular auf Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen in weniger als 5 Minuten ausfüllen. Dank intelligenter Textvorschläge von unserer KI spart man somit wertvolle Zeit und Nerven.
Auf Knopfdruck werden passende Vorschläge generiert und mit einem Klick in das Formular eingefügt. Der Antrag kann am Ende ganz einfach als PDF gespeichert werden. Gegebenenfalls können im Nachhinein auch noch direkt Änderungen im PDF Dokument vorgenommen werden.
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Häufig gestellte Fragen
Für die Psychotherapie gilt folgendes: Die Sitzungsform „Einzel in 50 Minuten” impliziert auch, dass der Gesamtkontakt mit dem Patienten 60 Minuten dauert (50 Minuten Therapie, 10 Minuten Vor- und Nacharbeit). In diesem Sinn ist eine Honorarote, die auf 50 Minuten ausgestellt ist, einer Honorarnote, die auf 60 Minuten ausgestellt ist, gleichzuhalten (siehe Frage 5 in diesem Dokument).
Dies sollte somit ebenso für die Klinische Psychologie gelten.
- Der Vorname, Nachname und Versicherungsnummer des Versicherten. Bei Behandlung eines Angehörigen (z.B. Kind) zusätzlich seine / ihre Personaldaten.
- Diagnose (ICD-Code)
- Genaue Aufschlüsselung der stattgefundenen Einheiten. Dazu gehören die Dauer, das Datum, und ob die Einheiten im Einzel- oder Gruppensetting stattfanden.
- Zahlungsbestätigung im Falle einer Barbezahlung (z.B. Betrag wurde dankend in bar erhalten) mit Beleg. Im Falle einer späteren Überweisung, müssen die Klienten selbst einen Zahlungsnachweis beim Einreichen der Honorarnote erbringen (z.B. Auszug aus ihrem Online-Banking).
- Unterschrift und Stempel des / der Klinischen Psychologen / Psychologin.
Hierbei reicht eine Verdachtsdiagnose. Es muss dabei nicht explizit “in verdacht” (i.v.) oder “verdacht auf” (v.a.) dabei stehen.
Zusammengefasst
Da die Klinische Psychologie nun als Kassenleistung verfügbar ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leistungen über die Krankenkassen in Österreich abzurechnen. Dies ist ein bedeutender Schritt, der es Ihnen erleichtert, Patienten ohne finanzielle Hürden zu unterstützen. Es ist wichtig, dass Sie sich über die aktuellen Verfahren und Formulare auf dem Laufenden halten, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um die psychologische Versorgung zu verbessern und die Gesundheit Ihrer Patienten optimal zu fördern.